Reiseunterbrechung
Unterschiedliche Gründe können zu einer Unterbrechung einer Dienstreise führen.
Beispielhaft genannt seien hier Zwischendienstreisen, Urlaub oder Aufenthalt in der Wohnung.
Diese Zeiträume wirken sich auf die Kostenerstattung aus, insbesondere auf die Erstattung von Tagegelder und Übernachtungskosten.
Die Unterbrechungen müssen daher unter Navigation und der Schaltfläche <Reiseunterbrechung> angegeben werden.
In der nun nachfolgenden Maske wird der Grund für die Reiseunterbrechnung ausgewählt.
Nach Wahl des Button <Neue Unterbrechnung> wird die Maske für die Erfassung der Angaben zur Reiseunterbrechnung geöffnet.
Bei der Eingabe sind die mit rotem Stern gekennzeichneten Pflichtfelder zu beachten. Bei Reisen für den Großforschungsbereich wird auf die Fünf-Tage-Regel, siehe rot umrandete Box, hingewiesen.