Reisemittel abrechnen
Wichtige Hinweise zur Abrechnung verauslagter Kosten
Unter der Schaltfläche Reisemittel kann die Erstattung von Reisemittel wie z. B. selbst gebuchte Bahntickets, selbst gebuchte Flugtickets, ÖPNV oder die Wegstreckenentschädigung beantragt werden.
Hier erhalten Reisende, die im Rahmen des BRKG aus Mitteln des GFB reisen, einen Überblick über die auf Veranlassung der Reisestelle gebuchten Reisemittel, für deren Kosten das KIT bereits in Vorleistung getreten ist.
Allgemeine Hinweise
Im Beispiel des Herrn Mustermann wurden durch das KIT bereits diverse Reisemittel gebucht und bezahlt.
Wurden Reisemittel selbst gebucht und wurde die Selbstbuchungsabsicht bei Antragstellung mit einer geschätzten Kostenabgabe angegeben, so sind diese Reisemittel ebenfalls in der Liste der bereits erfassten Bausteine aufgeführt und es müssen durch <Baustein ändern> ggf. die tatsächlich angefallenen Kosten erfasst werden.
Eine Änderung eines durch das KIT bezahlten Bausteins ist nicht möglich. Bei einem Änderungsversuch erfolgt der Hinweis, dass das Reisemittel durch die Reisestelle gebucht wurde und die Kosten von anderer Stelle (hier KIT) getragen wurden. Jedoch ist es möglich, einen Kommentar/Hinweis für die Abrechnungsstelle zu hinterlegen.