Wegstreckenentschädigung für privaten Pkw abrechnen
Über den Button <Reisemittel> gelangt man in das Menü zur Anlage der Kostenbausteine.
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre verauslagten Kosten für Reisemittel geltend zu machen. Sofern Sie bereits bei Antragstellung als Selbstbucher Reisemittel erfasst haben, können Sie hier Ihre Angaben nochmals prüfen, ergänzen und korrigieren.
Auch werden hier bereits durch das DER beschaffte und direkt mit dem KIT abgerechnete Reisemittel angezeigt.