KIT Campus Nord
PSE informiert:
Reisekostenabrechnungen: Ab 2023 einheitlich nach LandesReiseKostenGesetz (LRKG)
Ab 2023 werden alle Neuerungen des 2. KIT-Weiterentwicklungsgesetzes (2. KIT-WG) wirksam. Alle Dienstreisen, die ab Januar 2023 im Rahmen der GFA durchgeführt werden, sind nach Landesrecht (LRKG) abzurechnen.
Das Bundesrecht (BRKG) findet keine Anwendung mehr.
Wie dem Rundschreiben Nr. 32/2022 des Präsidiums vom 14. Dezember 2022 zu entnehmen, sind die Finanzen entsprechend der beiden Aufgaben GFA und UA weiterhin intern getrennt zu halten. Daher bleibt es bei den unterschiedlichen organisatorischen Abläufen.
Die wichtigsten materiellen Änderungen bei der Reisekostenabrechnung sind in nachstehender Übersicht dargestellt:
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Bundesreisekostengesetz (BRKG) |
Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG B.-W.) |
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Alt: -gilt für alle Dienstreisen GFA bis Dezember 2022- |
Neu: -gilt für alle Dienstreisen am KIT (UA+GFA) ab Januar 2023- |
Fahrtkosten
Bahnfahrten: Standard = 2.Klasse Option 1.Klasse:
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§ 4
ab 2 Stunden Fahrzeit |
ab 100 km Entfernung
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Flugkosten Standard = niedrigste Flugklasse Optionen: |
§ 2 ARV
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§ 4 i.V. mit Ziffer 4.2 VwV LRKG
Außerhalb Europa abhängig von Flugdauer: + länger 6 Stunden = Economy Plus + länger 8 Stunden = Business Class
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km – Geld
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§ 5
0,20 EUR je km – max. 130, -- EUR je Reise
Parkgebühren 10, -- EUR je Tag
Fahrrad, E-Bike, Pedelec: Je nach Nutzung max. 5, -- EUR je Monat
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§ 5
0,30 EUR je km ohne km-Begrenzung
Parkgebühren – Keine Begrenzung
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Tagegeld
Pauschalen abhängig von kalendertäglicher Abwesenheitszeit: |
§ 6 über 8 Stunden: 14, -- EUR volle Kalendertage: 28, -- EUR
Ausland: 80%, 100% nach Ländertabelle |
§ 6
Inland: über 8 Stunden: 6, -- EUR über 14 Stunden: 12, -- EUR volle Kalendertage: 24, -- EUR
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Übernachtungsgeld
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Pauschalen: Inland 20, -- EUR Ausland 30, -- EUR
Gegen Belegnachweis: Inland: 70, -- EUR ohne Frühstück Ausland: länderbezogene Höchstbeträge
Höhere Kosten nur mit Begründung.
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Pauschalen: Inland 20, -- EUR Ausland 30, -- EUR
Gegen Belegnachweis: Inland: 95, -- EUR inkl. Frühstück Ausland: gleiche Regelung wie im Bundesrecht
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Für Fragen zu den neuen Regelungen wende Sie sich bitte an das Team PSE-Dienstreisen: https://www.pse.kit.edu/617.php